V E R T R A G S B E S T I M M U N G E N
Verpflichtungen Hundepension:
Die Hunde werden nach bestem Wissen und Gewissen betreut.
Tierschutzgerecht gehalten,
gepflegt und gefüttert.
Die Hundepension Dogpark verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten
Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren.
Sollten gesundheitliche Probleme oder übermässigen Stress bei einem Hund auftreten,
so ist
Dogpark verpflichtet, den Hundebesitzer zu benachrichtigen.
Verpflichtungen Hundebesitzer:
Sollten Eingewöhnungsprobleme auftreten, welche das gewöhnliche Mass übersteigen,
so ist der Hundebesitzer verpflichtet seinen Vierbeiner abzuholen.
Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen
der
Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines
Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundebesitzer übernimmt
die dadurch entstehenden Kosten.
Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund bei Eintritt der Pensionsdauer gesund und frei von
ansteckenden Krankheiten ist. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der
Hundebesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Zuschlag verletzte und/oder zu pflegende Hunde ab CHF 5.00/Tag
Folgeschäden (eines erkrankten/ansteckenden Hundes) am eigenen Hund und an allen
sich in der Pension befindenden Hunden gehen zu Lasten des betreffenden Hundebesitzers.
Holt der Hundebesitzer vor der vereinbarten Aufenthaltszeit den Hund ab, besteht dennoch die
Verpflichtung zur Zahlung der gesamten vereinbarten Aufenthaltsdauer.
Sofern keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Aufenthaltes vereinbart wurde,
sind die Hunde umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abzuholen.
Sollte ein Hund nicht abgeholt werden, so ist die Hundepension Dogpark berechtigt,
den Hund
einem Tierheim der eigenen Wahl zur Aufnahme zuzuleiten.
Alle damit im Zusammenhang
stehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.
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Allgemeine Bestimmungen:
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Als Gerichtsstand wird Bischofszell vereinbart.
Unsere Bring- und Abholzeiten:
MO – FR: 7 Uhr – 8:30 Uhr und 16 - 18.30 Uhr
Bitte Zeiten ankündigen: Abgemachte Zeiten gelten einzuhalten.
Grosse Abweichungen stellen wir als Aufwand in Rechnung.
Für Bringen- und Abholen am Wochenende und Feiertag verrechenn wir einen Zuschlag von CHF 20.-
Diesen Service bieten wir nur in Ausnahmesituationen und unseren Stammgästen.
Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial:
Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen,
auf denen Ihr Hund zu erkennen ist.
Informationen zu unserer Hundepension:
Einrichtung: Die Hunde leben während ihres Pensionaufenthaltes zusammen mit
anderen Gästen
im Rudel in einem isolierten, im Winter geheizten, Hundehaus.
Sauberkeit: Wir erwarten, dass unsere erwachsenen Hundegäste stubenrein sind.
Dass ein unkastrierter Rüde mal markiert, kommt vor, sollte der Reinigungsaufwand
der Anlage
jedoch
das gewöhnliche Mass übersteigen,
wird der Mehraufwand dem jeweiligen Hundebesitzer verrechnet.
Spaziergang: Hunde die gut im Gehorsam stehen und abrufbar sind, nicht an der Leine ziehen
und sich in mein Rudel integrieren lassen, werden bei Kapazität zum Spazieren mitgeführt.
Fütterung: Den Hunden steht ununterbrochen frisches Wasser zur Verfügung.
Fütterung erfolgt, ohne andere Vereinbarung, zweimal täglich (morgens und abends).
Probetag: Es wird empfohlen, ein Probetag zu vereinbaren.
Probetag/Probeaufenthalt wird voll verrechnet.
Besichtigung: der Hundepension bedarf einer Terminvereinbarung.
Buchung: erfolgt via Mail, Telefon oder WhaltsApp und ist verbindlich.
Stornierung: bis 14 Tage vor Antritt der Ferien werden mit 25%,
Stornierungen
unter 14 Tage mit 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt.
Frühzeitiges Check-out: Wird das Tier früher als zum vereinbarten Termin abgeholt,
sind dennoch die gesamte
Betreuungskosten zu entrichten.
Zahlungskonditionen: Gesamter Betrag ist bis spätestens bei Abholug Bar zu entrichten.
Bei Überweisung muss der Betrag vor Abholung auf unserem Konto verbucht sein.
In Ausnahmefällen und für Stammkunden ist
TWINT möglich.
Unfall/Krankheit: Wir betreuen Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen,
sodass ihr Tier
während seines Aufenthaltes bei uns bestens versorgt wird.
Ihr Hund lebt bei uns mit vielen
anderen Hunden zusammen,
Verletzungen und Unfälle können trotz kompetenter,
sorgfältiger und liebevoller Betreuung nie ganz ausgeschlossen werden.
Durch das Zusammenleben mit vielen anderen Hunden, den Ortswechsel und die
veränderte Umgebung ist Ihr Tier auch einem erhöhten Ansteckungsrisiko von Krankheiten
wie Husten/Schnupfen, Bindehautentzündung usw. ausgesetzt.
Sollten gesundheitliche Probleme auftreten, werden wir dem vierbeinigen Patienten die
notwendige,
bei Bedarf auch tierärztliche Behandlung zukommen lassen.
Allfällige tierärztliche Behandlungskosten werden dem Tierbesitzer belastet.
Versicherung: Für Schäden, die der Hund am Eigentum der Hundepension Dogpark anrichtet,
kann keine Versicherung abgeschlossen werden. In einem solchen Fall haftet der
Hundehalter
mit seiner
Privathaftpflicht-Versicherung.
Reisegepäck: Ihr Hund nimmt in die Ferien genügend gewohntes Futter mit.
Reisegebäck bitte aufs Futter reduziert halten.
Für mitgebrachte Privatgegenstände
(Spielzeug, Decke/Bettli, Napf)
übernehmen wir keine Verantwortung.
Mit dem Bringen Ihres Vierbeiners, zeigen Sie sich mit den Vertragsbestimmungen einverstanden. |